
Türen & Tore
Türen und Tore, sie verbinden das Grundstück mit dem öffentlichen Raum, sollen Schutz bieten aber auch für die Gäste einladend wirken. Diese beiden Eigenschaften zu verbinden, ist nicht immer ganz einfach!
Aber auch hier finden wir gemeinsam mit Ihnen und unserer Erfahrung eine Lösung.
Durch unsere eigene Schlosserei und unsere Partner gibt es kaum etwas, das für uns nicht machbar ist, fragen Sie uns!
Natürlich haben wir auch hier für diverse Ausführungen Lieferanten, die auch wie wir immer qualitativ hochwertig arbeiten und fertigen. Es ist uns wichtig, dass Sie lange Freude an Ihrer Zaunanlage haben und nicht nach wenigen Jahren Ersatzteile beschaffen müssen.
Wir haben auch die Möglichkeit verschiedenste Materialien zusammenzuführen, Sie möchten eine Stahl- Tür mit Steinzaunfüllung? Auch das wäre kein Problem!
Unsere Partner für kraftbetätigte Toranlagen:
TPS Activ
für Privatkunden
Berlemann Torbau GmbH
für Industrie und Firmen
Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahre neue „Regeln“ herausgebracht. So müssen alle Bereiche in denen sich jemand verletzen kann, abgesichert werden. Kontaktleisten sind somit Pflicht, Lichtschranken durchaus sinnvoll.
Auch sind Sie als Betreiber einer „kraftbetätigten“ Toranlage zu einer jährlichen Wartung und Prüfung nach ASR A1.7 verpflichtet. Auch hierzu beraten wir Sie selbstverständlich gerne und suchen vernünftige Möglichkeiten!
Wir möchten natürlich keine Angst verbreiten, sollte sich aber z.B. ein Kind in einer nicht abgesicherten Toranlage verletzen, kann das sehr ernste Konsequenzen haben.
Auch wenn Sie Ihre Toranlage nicht bei uns erwerben, achten Sie bitte auf die Sicherheitseinrichtungen!
Sie sollten bei der Übergabe einer kraftbetätigten Toranlage ein Prüfbuch überreicht bekommen, hier sollte folgendes bestätigt sein: Prüfverfahren DIN EN 12604, 12605, 12453 und 12445 sowie Richtlinien/ Normen 98/37/EG (Maschinenrichtlinie), 73/23/EEG (Niederspannungsrichtlinie), 89/336/EEC (Elektromagnetische Verträglichkeit), DIN V VDE 0801, EN 60 335-1, EN 60 204-1, EN 954-1, EN 1050, EN 292-1 und EN 292-2 und natürlich die Betriebsanleitungen aller verbauten Komponenten!
Nicht alles was angeboten wird, sollte auch betrieben werden…
Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahre neue „Regeln“ herausgebracht. So müssen alle Bereiche in denen sich jemand verletzen kann, abgesichert werden.
Kontaktleisten sind somit Pflicht, Lichtschranken durchaus sinnvoll.
Auch sind Sie als Betreiber einer „kraftbetätigten“ Toranlage zu einer jährlichen Wartung und Prüfung nach ASR A1.7 verpflichtet. Auch hierzu beraten wir Sie selbstverständlich gerne und suchen vernünftige Möglichkeiten!
Wir möchten natürlich keine Angst verbreiten, sollte sich aber z.B. ein Kind in einer nicht abgesicherten Toranlage verletzen, kann das sehr ernste Konsequenzen haben.
Auch wenn Sie Ihre Toranlage nicht bei uns erwerben, achten Sie bitte auf die Sicherheitseinrichtungen!
Sie sollten bei der Übergabe einer kraftbetätigten Toranlage ein Prüfbuch überreicht bekommen, hier sollte folgendes bestätigt sein: Prüfverfahren DIN EN 12604, 12605, 12453 und 12445 sowie Richtlinien/ Normen 98/37/EG (Maschinenrichtlinie), 73/23/EEG (Niederspannungsrichtlinie), 89/336/EEC (Elektromagnetische Verträglichkeit), DIN V VDE 0801, EN 60 335-1, EN 60 204-1, EN 954-1, EN 1050, EN 292-1 und EN 292-2 und natürlich die Betriebsanleitungen aller verbauten Komponenten!
Nicht alles was angeboten wird, sollte auch betrieben werden…